„Bin seid 3 monaten ALG II empfänger und habe noch keinen Fallmanager. Muß
ich mir den alleine suchen oder bekomme ich den gestellt? Muß ich
überhaupt einen FM haben? Ich meine die können einen doch auch nichts
anbieten! Gruß L… „
Diese Anfrage aus einem Forum im Internet wurde exemplarisch ausgewählt.
Ähnliche Diskussionen um die Person des Fallmanagers oder die Leistung
Fallmanagement nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für
Arbeitssuchende werden auch in anderen Medien geführt. Ersichtlich wird,
dass auch nach mehr als zwei Jahren der Einführung des genannten
Sozialrechts dem beschäftigungsorientierten Fallmanagement noch kein
Inhalt und keine Aufgaben von der allgemeinen Öffentlichkeit zugeordnet
werden können. Nicht zuletzt wird diese Hypothese durch folgenden Satz
verstärkt, der einer Definition zum Begriff Fallmanager entnommen werden
kann: „Fälschlicherweise wird oftmals im allgemeinen Sprachgebrauch jeder
Sachbearbeiter in den Jobcentern als Fallmanager bezeichnet“ (vgl.
Wikipedia, „Fallmanager“).
Zielsetzung dieser vorliegenden Arbeit wird es folglich sein, mehr
Klarheit in dieses relativ neue Aufgabengebiet der Beschäftigungsförderung
zu bringen. Fallmanagement ist ein Kernelement des SGB II und soll
Arbeitssuchende für die Teilnahme am Arbeitsmarktgeschehen aktivieren.
Daher wird ein Klärungsprozess zu Fragen, was diese aktivierende Leistung
beinhaltet, wie der Kunde auf dem Weg in eine Integration gefordert und
gefördert wird, wem diese Leistung zu teil wird und wer diese Aufgaben
wahrnimmt, vorgenommen. Durch eine Untersuchung bezogen auf den
Umsetzungsstand des Fallmanagements wird zu den theoretischen Erörterungen
ein Praxisbezug hergestellt.
„Case Management kommt bei der Umsetzung des im SGB II verankerten
Grundsatzes von Fördern und Fordern eine zentrale Rolle zu“, so der
Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (2004) über das
beschäftigungsorientierte Fallmanagement. Nach dieser Einleitung folgt
daher im ersten Kapitel der vorliegenden Arbeit ein kurzer Abriss zu den
historischen Hintergründen und der Zielstellung dieser Methode. Weiterhin
wird die Einordnung des Case Managements in die soziale Arbeit und andere
Anwendungsbereiche in Deutschland vorgenommen. Auf eine vertiefende
Darstellung dieses Konzeptes wird in der vorliegenden Arbeit verzichtet,
da dieser Diskurs einer Zuführung zum Thema dienen soll. Parallelen und
Unterschiede der beiden Methoden werden nicht diskutiert.
Bevor Deutschland eine Sozialreform für den Arbeitsmarkt entwickelte,
wurde bereits in anderen Staaten der Europäischen Union erfolgreich die
Arbeitslosigkeit bekämpft. Vor mehr als zehn Jahren vollzogen diese Länder
einen Richtungswechsel hin zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik.
Insbesondere wird der britischen Arbeitsmarktreform für die
institutionelle Umsetzung des SGB II eine Vorbildfunktion zugeschrieben.
Aus diesem Grund werden im zweiten Kapitel die Kernelemente der
Umstrukturierung der Arbeitsmarktpolitik in Großbritannien, eingeschlossen
der Bedeutung der persönlichen Beratung in der Arbeitsvermittlung,
dargelegt.
Um den deutschen Arbeitsmarkt zu reformieren, konnte nicht ausschließlich
eine Orientierung an den gemachten Erfahrungen anderer Länder erfolgen. Es
galt eigene Strukturen sowie Elemente für die aktivierende
Arbeitsmarktpolitik zu entwickeln und in der Praxis zu erproben. Im
dritten Kapitel der vorliegenden Arbeit werden daher zwei ausgewählte
Modellprojekte, deren Ergebnisse maßgebend zur Umsetzung der aktuellen
Sozialgesetzgebung beigetragen haben, zusammenfassend dargestellt.
Nach dieser notwendigen Einführung steht im vierten Kapitel das
beschäftigungsorientierte Fallmanagement im Kontext des SGB II im
Mittelpunkt. Es wird die besondere Bedeutung, die dieser Dienstleistung
innerhalb der Beschäftigungsförderung zukommt, herausgearbeitet. Neben der
Definierung von Grundmerkmalen und der Zielgruppe des Fallmanagements
erfolgt eine konkrete Erläuterung der zentralen Aufgaben. Durch die
Erörterung der komplexen Anforderungen, die es institutionell und
personell zur Aufgabenwahrnehmung des Fallmanagements umzusetzen gilt,
soll ein Bezug zur Ausgestaltung in der Praxis hergestellt werden.
Innerhalb dieser Ausführungen wurden Fragestellungen entwickelt, die den
Ausgangspunkt für die durchgeführte empirische Sozialforschung bildeten.
Im fünften Kapitel werden zunächst theoretische Grundlagen zur
praxis-bezogenen Forschung vermittelt, eingeschlossen der Vorstellung der
gewählten Erhebungsmethode des leitfadengesteuerten Interviews. Darauf
aufbauend erfolgt die Darstellung, wie die vorliegende Evaluation konkret
geplant, durchgeführt und ausgewertet wurde.
Anschließend daran werden im sechsten Kapitel die aus der empirischen
Untersuchung gewonnen Ergebnisse dargestellt und diskutiert, um so den
Umsetzungsstand des beschäftigungsorientierten Fallmanagements, allerdings
regional begrenzt in der vorliegenden Arbeit, widerzuspiegeln.
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